Politik der Transparenz
Transparenzpolitik bei der Versicherungsvermittlungstätigkeit für das Angebot von Produkten über Websites und andere Fernkommunikationstechniken.
1. einleitung
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 134.3 des Königlichen Gesetzesdekrets 3/2020 vom 4. Februar 2020 über Dringlichkeitsmaßnahmen zur Umsetzung verschiedener Richtlinien der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens in bestimmten Sektoren, der Privatversicherungen, der Pensionspläne und -fonds, der Besteuerung und der Steuerstreitigkeiten ("BOE" Nr. 31 vom 5. Februar 2020) dient das vorliegende Dokument dazu, die interne Politik des Maklerunternehmens darzulegen, die die Transparenz der Versicherungsvermittlungstätigkeit für das Angebot oder den Vergleich von Produkten über Websites gewährleistet. 31 vom 5. Februar 2020) ist es das Ziel dieses Dokuments, die interne Politik des Maklerbüros darzulegen, die die Transparenz der Versicherungsvermittlungstätigkeit für das Angebot oder den Vergleich von Produkten über Websites oder andere Fernkommunikationstechniken in Bezug auf die Kriterien für die Auswahl und den Vergleich der Produkte der Versicherungsgesellschaften gewährleistet; die Versicherungsgesellschaften, über die Produkte angeboten werden, und die vertragliche Beziehung, die sie mit unserer Maklertätigkeit haben; ob diese Beziehung zu den Versicherungsgesellschaften vergütet wird oder nicht und die Art der Vergütung; ob der Preis der Versicherung am Ende des Prozesses garantiert wird oder nicht; und die Häufigkeit, mit der wir diese Informationen aktualisieren.
2. Allgemeine Warnungen
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen stellen weder eine Verpflichtung noch eine vertragliche Empfehlung dar, da das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses vom Abschluss der Police bei der Versicherungsgesellschaft und der Zahlung der vom Kunden gewünschten Prämie abhängig ist.
Die Versicherungsbedingungen sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 des Gesetzes 50/1980 vom 8. Oktober 1980 über Versicherungsverträge ("BOE" Nr. 250 vom 17. Oktober 1980) wird festgelegt, dass der Versicherungsnehmer, wenn der Inhalt der Police vom Versicherungsvorschlag oder den vereinbarten Klauseln abweicht, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aushändigung der Police von der Versicherungsgesellschaft die Beseitigung der bestehenden Abweichung verlangen kann. Ist diese Frist verstrichen, ohne dass der Anspruch geltend gemacht wurde, kommen die Bestimmungen der Police zur Anwendung.
3. Grundsätze der Politik der Transparenz
Bei der Ausübung ihrer Vermittlungstätigkeit unterliegt die Maklerfirma der Einhaltung der folgenden Grundsätze der Transparenz:
a) Kriterien für die Auswahl und den Vergleich der Produkte von Versicherungsunternehmen.
Unsere Beratung erfolgt auf der Grundlage einer Analyse einer ausreichenden Anzahl von Versicherungsverträgen, die auf dem Markt für die zu deckenden Risiken angeboten werden, so dass wir nach professionellen Kriterien eine Empfehlung für den Versicherungsvertrag abgeben, der für die Bedürfnisse des Kunden geeignet ist. Diese Analyse beschränkt sich nicht nur auf das Produkt, sondern erstreckt sich auch auf die Qualität des Service und der Leistungen, die die gewählte oder abgelehnte Versicherungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erbringen in der Lage ist.
In den meisten Fällen führt unsere vorläufige Analyse zu einer konkreten Empfehlung für den potenziellen Kunden, und unsere Website ermöglicht es dem Kunden nicht, verschiedene Produkte zu vergleichen und zwischen ihnen zu wählen.
b) Versicherungsunternehmen, bei denen die Produkte angeboten werden, und das Vertragsverhältnis mit dem Vermittler.
Wir bieten dem Kunden Versicherungsprodukte verschiedener Versicherungsgesellschaften an, deren Einzelheiten ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
Die Versicherungsgesellschaften und Versicherungszweige, für die wir über die Website Produkte anbieten, sind die folgenden:
ARAG SE, Sucursal en España (Schaden- und Unfallversicherung und Nebenrisiken (Zweige 1, 2, 7, 9, 13, 16, 18).
ERGO VERSICHERUNG FÜR REISEVERSICHERUNGSBRANCHEN IN SPANIEN (Schadenversicherung und Nebenrisiken: Zweige 1, 2, 7, 9, 13, 16, 18).
WHITE HORSE INSURANCE IRELAND DAC (Nichtlebens- und Nebenrisiken (Zweige 1, 2, 7, 9, 13, 16, 18).
BILBAO, COMPAÑIA ANÓNIMA DE SEGUROS Y REASEGUROS (Seguros Bilbao): Sachversicherungen und zusätzliche Risiken (Zweig 9)
WESTGARANTIE: Nicht-Lebensversicherungen und Nebenrisiken (Zweig 9)
FIDELIDADE COMPANHIA DE SEGUROS, S.A. Sucursal en España: Lebensversicherung und ergänzende Risiken
Das Vertragsverhältnis mit den Versicherungsgesellschaften basiert auf einem Handelsvertrag, ohne dass unsere berufliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.
(c) ob die Beziehung zu den Versicherern entgeltlich oder unentgeltlich ist und die Art des Entgelts.
Unsere Tätigkeit im Versicherungsvertrieb ist professionell und wird daher gemäß den Bestimmungen von Artikel 156.3 des Königlichen Gesetzesdekrets 3/2020 vom 4. Februar auf Provisionsbasis vergütet.
Diese Vergütung wird vom Versicherer an das Maklerunternehmen gezahlt und stellt daher keine zusätzlichen Kosten zur Zahlung der vom Kunden an den Versicherer zu entrichtenden Prämie dar.
d) Ob der Versicherungspreis am Ende des Prozesses garantiert ist oder nicht.
Die computergestützten Verfahren, die der Makler bei der Auswahl und Konsultation von Versicherungsgesellschaften und beim Vergleich des für die Bedürfnisse des Kunden am besten geeigneten Produkts einsetzt, ermöglichen es, ausreichende Informationen über die endgültigen Merkmale des Produkts zu erhalten, so dass der Kunde in jedem Fall sicher wissen kann, ob der angebotene Preis garantiert ist oder ob es sich im Gegenteil um einen ungefähren Preis handelt, der von einer besseren Kenntnis der Besonderheiten des zu versichernden Risikos abhängt.
e) Häufigkeit, mit der die Informationen der Vertriebshändler aktualisiert werden.
Die kontinuierliche Analyse der auf dem spanischen Versicherungsmarkt tätigen Versicherungsgesellschaften und der in den Vertrieb einbezogenen Produkte erfordert eine ständige Aktualisierung unserer Informationen, die es uns wiederum ermöglicht, die auf unserer Website bereitgestellten Informationen auf dem neuesten Stand zu halten.
4. Eigentum und Bedingungen für die Nutzung der Website
Die Website www.intermundial.es, Eigentum von INTERMUNDIAL XXI, S.L.U., Versicherungsmakler, mit Sitz in C/Irún 7, 1º derecha, Madrid 28008 (Spanien) CIF B-81577231, eingetragen im Handelsregister von Madrid, Band 11482, Buch 0, Blatt 149, Seitenzahl M-180.298, und E-Mail-Adresse info@intermundial.es.
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5. Überprüfung der Politik
Diese Politik wird jährlich überprüft und erforderlichenfalls geändert, wenn Verbesserungen festgestellt werden.
In diesem Zusammenhang schlägt der Leiter des Bereichs Recht & Compliance der Unternehmensleitung alle Aspekte vor, die verbesserungswürdig oder für die geltenden Vorschriften notwendig sind.
Letzte Aktualisierung: 17/11/2020